Haus der Nachhaltigkeit
wo die Zukunft wohnt

Agentur für Nachhaltigkeit und Kommunikation: Expertinnen und Experten finden

Neue Vorgaben der EU

Es gilt aktuell für viele Unternehmen der Berichtspflicht im vorgeschriebenen Format CSRD Corporate Sustainability Reporting Direktive nachzukommen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, gibt es einen etablierten Prozess, der schnell zu einer erfolgreichen Strategie führt. Für die Umsetzung stehen wir und unsere Partner:innen an Ihrer Seite – auch um Nachhaltigkeitsstrategien in die Praxis zu überführen.

Nachhaltigkeit – mehr als “Klima”

Klimaschutz und Dekarbonisierung stehen bei nahezu allen Unternehmen im Fokus – je nach Branche gibt es weitere Handlungs- und Arbeitsfelder. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung zum Beispiel hat einige Arbeitsfelder priorisiert. In einer Wesentlichkeitsanalyse selektieren wir mit Ihnen gemeinsam, welche Bereiche für Ihr Unternehmen individuell relevant sind und wie die Möglichkeiten nachhaltigeren Handelns aussehen.

Zukunftsfähig und erfolgreich

Immer im Mittelpunkt stehen die wirtschaftlichen Ziele. Denn eines ist in vielen Studien nachgewiesen worden: mehr Nachhaltigkeit geht mit einer Erhöhung des ökonomischen Erfolges einher (Schaltegger, S. & Figge, F. (2000)), (Eccles, R.G.; Ioannou, I & Serafeim, G. (2011)).

Schritt für Schritt

Der Transformationsprozess zu einer nachhaltigen und digitalisierten Gesellschaft betrifft alle Bereiche wirtschaftlichen Handelns und kein Unternehmen kommt an dieser Entwicklung vorbei. Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Finanzprodukte, Lieferketten – immer mehr Bereiche werden sukzessive von Bundesregierung oder der EU umgestellt.

Mit uns ins Gespräch zu kommen, ist sehr einfach: Rufen Sie uns an, schreiben Sie eine Mail oder kontaktieren Sie uns auf Social Media.

CSR Berichtspflicht

2023

Die Zukunft ist nachhaltig.

Wann beginnt sie für Sie?

2024

Start: 1. Januar 2024

Berichterstellung 2025 für das Jahr 2024

Alle großen und börsennotierten Unternehmen (mit mehr als 500 Beschäftigten), für die bereits die Richtlinie über die nicht-finanzielle Berichterstattung (NFRD) gilt

2025

Start: 1. Januar 2025

Berichterstellung 2026 für das Jahr 2025

Alle großen Unternehmen, die bisher nicht unter die NFRD fielen und zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: 

  1. > 250 Beschäftigte
  2. > 50 Mio. € Nettoumsatzerlöse
  3. > 25 Mio. € Bilanzsumme
2026

Start: 1. Januar 2026

Berichterstellung 2027 für das Jahr 2026

Börsennotierte KMU sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen

(Verlängerung für KMU bis 2028 möglich)

2028

Start: 1. Januar 2028

Berichterstellung 2029 für das Jahr 2028

Alle europäischen Tochtergesellschaften von nicht-europäischen Muttergesellschaften, die in Europa mehr als 150 Mio. € Umsatz erzielen

Leistungen

Haus der Nachhaltigkeit

Eine friedliche Division der HORST Agent für Neue Arbeitswelten GmbH